KAPITEL 3: UNSERE GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN
3.1: Integrität und Professionalität
Wir führen alle geschäftlichen Aktivitäten mit einem Höchstmaß an Integrität, Ehrlichkeit und Professionalität durch. Die Mitarbeiter sind stets verpflichtet, geschäftliche Entscheidungen auf der Grundlage objektiver und rechtmäßiger Kriterien zu treffen, ohne externe Einflüsse, welche die Integrität der Entscheidungsfindung beeinträchtigen könnten.
3.2: Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Wir halten uns an alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Unternehmensrichtlinien in den Ländern, in denen wir tätig sind.
3.3: Interessenkonflikte
Wir vermeiden Interessenkonflikte und legen mögliche Konflikte umgehend sowie transparent offen.
3.4: Rechenschaftspflicht und Verantwortung
Wir übernehmen die Verantwortung für unsere Handlungen sowie Entscheidungen und stellen sicher, dass sie mit den Werten und Zielen des Unternehmens in Einklang stehen.
3.5: Offene und ehrliche Kommunikation
Wir kommunizieren offen, respektvoll sowie ehrlich und fördern eine Kultur der Transparenz, des Vertrauens und des konstruktiven Feedbacks.
3.6: Ethische Standards und Reputation
Wir halten uns an ethische Standards und vermeiden Aktivitäten, die dem Ruf des Unternehmens schaden oder seine Geschäftsinteressen untergraben könnten.
3.7: Dokumentation von Geschäftsvereinbarungen
Wir dokumentieren unsere Geschäftsvereinbarungen mit unseren Partnern durch schriftliche Vereinbarungen oder Service Level Agreements (SLAs), die gemäß den oben genannten Grundsätzen überprüft werden.
3.8: Interaktion mit Kollegen und Geschäftspartnern
Die Beschäftigungsbedingungen enthalten Vereinbarungen darüber, wie unsere Kollegen untereinander und mit Geschäftspartnern zusammenarbeiten.
3.9: Betrug
Wir werden uns nicht an Betrug beteiligen, ihn fördern oder tolerieren.
3.10: Meldung von Betrug
Die Mitarbeiter müssen Unregelmäßigkeiten unverzüglich den zuständigen Stellen im Unternehmen melden.
3.11: Korruptionsbekämpfung und Bestechung
Wir werden keine Bestechung, Schmiergelder oder andere Formen der Korruption annehmen, anbieten, genehmigen oder erleichtern.
3.12: Geldwäsche
CTOUCH verbietet strikt jegliche Beteiligung an Geldwäscheaktivitäten. Die Mitarbeiter dürfen sich nicht an Transaktionen oder Aktivitäten beteiligen, die darauf abzielen, die wahre Herkunft von Geldern zu verschleiern, und dürfen diese auch nicht erleichtern oder unterstützen.
Die Mitarbeiter sind verpflichtet, bei allen Finanztransaktionen die erforderliche Sorgfalt walten zu lassen. Dazu gehört auch die Überprüfung der Legitimität von Geschäftspartnern, Kunden und Dritten, die an Finanztransaktionen beteiligt sind.
3.13: Meldung von Geldwäsche
Jeder Verdacht auf oder jeder Hinweis auf Geldwäsche muss unverzüglich dem benannten Compliance-Beauftragten oder der zuständigen Stelle im Unternehmen gemeldet werden.
3.14: Wettbewerbswidrige Praktiken und fairer Wettbewerb
Wir sind dem fairen und offenen Wettbewerb verpflichtet. Mitarbeiter dürfen sich nicht an Praktiken beteiligen, die den Wettbewerb verzerren oder einschränken, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Preisabsprachen, Marktaufteilung, Angebotsabsprachen oder andere wettbewerbswidrige Vereinbarungen.
3.15: Einhaltung der Kartellgesetze
Die Mitarbeiter müssen alle geltenden Kartellgesetze und -vorschriften einhalten. Dazu gehört das Verständnis und die Einhaltung der Grundsätze des fairen Wettbewerbs und die Vermeidung von Handlungen, die als wettbewerbswidrig angesehen werden könnten.
3.16: Zusammenarbeit und Informationsaustausch
Die Zusammenarbeit mit Konkurrenten sollte mit Bedacht und unter strikter Einhaltung der geltenden Gesetze betrieben werden. Die Weitergabe sensibler Informationen, insbesondere über Preise, Verträge oder Marktstrategien, an Wettbewerber ist strengstens untersagt.
3.17: Meldung wettbewerbswidriger Praktiken
Mitarbeiter sollten mögliche Verstöße gegen wettbewerbswidrige Praktiken dem benannten Compliance-Beauftragten oder der zuständigen Stelle im Unternehmen melden.