ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
CTOUCH EUROPE B.V.

1. Anwendbarkeit

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Preisangaben und Verträge und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen in Bezug auf die Lieferung von Produkten, Dienstleistungen und/oder Nutzern (Lizenzen), die von der Privatgesellschaft CTOUCH Europe mit Sitz und Geschäftsstelle in Eindhoven, genannt CTOUCH Europe B.V., an oder im Namen des Kunden erstellt werden. CTOUCH Europe ist auch unter den Handelsnamen Communicator Nederland, Communicator Europe, CTOUCH, CTOUCH International, C-Lift, Communicator und Leddura tätig.

1.2 Im Falle spezifischer Bestimmungen in oder bei der Vereinbarung mit diesen Allgemeinen Bedingungen im Widerstreit sind überwiegen die Bestimmungen in oder bei der Vereinbarung

1.3 Abweichungen von diesen Allgemeinen Bedingungen treffen nur dann zu, wenn und insofern ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. Abweichungen beziehen sich nur auf die Vereinbarung in der sie gemacht worden sind.

1.4 Allgemeine Einkaufsbedingungen oder sonstige Geschäftsbedingungen des Kunden finden auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und CTOUCH Europe keine Anwendung und werden hiermit ausdrücklich abgelehnt.

2. 2. Begriffsbestimmungen

Unter den folgenden mit einem Großbuchstaben angegebenen Begriffsbestimmungen wird Folgendes verstanden:

Apparatur: die Apparatur, inklusive der Systemsoftware, die am Ort des Auftraggebers für die Dienstleistung von CTOUCH Europe gebraucht wird.

Dienste: alle auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen CTOUCH Europe und dem Auftraggeber zustande gekommenen Dienste.

Dokumentation: technische und funktionelle Beschreibungen, Gebrauchsanleitungen in welcher Form auch immer.

Nutzer: der Mitarbeiter des Auftraggebers, der über eine Ermächtigung für den Gebrauch der Dienste verfügt.

Geistiges Eigentum: Patent-, Urheber-, Marken-, Muster- und Modellrechte und/oder andere (geistige Eigentums-)Rechte sowie technisches und/oder kommerzielles Know-how, Methoden und Konzepte, unabhängig davon, ob sie patentierbar sind oder nicht.

Materialien: die Medien, auf denen die Software gespeichert ist.

Unzulänglichkeiten: die Nichteinhaltung der in der Vereinbarung definierten Spezifikationen oder Service Levels durch die Dienstleistungen.

Kunde: der Auftragnehmer, der einen Vertrag mit CTOUCH Europe abschließt.

Vertrag
: ein zwischen CTOUCH Europe und dem Kunden geschlossener Vertrag mit Anhängen.

Personal
: Die Mitarbeiter und/oder Beauftragten von CTOUCH Europe, die unter der Verantwortung von CTOUCH Europe zur Ausführung eines Vertrags arbeiten.

Software
: Computerprogramme, einschließlich Systemsoftware, Anwendungssoftware und Benutzerschnittstellen mit zugehöriger Dokumentation und Materialien.

Lieferant
: Dritte, die von CTOUCH Europe für die Ausführung des Vertrages beauftragt werden.

Vertrauliche Informationen: alle von einer der Parteien mündlich oder schriftlich zur Verfügung gestellten Informationen, aus denen eindeutig hervorgeht, dass sie vertraulich sind, sowie alle Informationen, bei denen die Partei darauf hinweist, dass sie vertraulich behandelt werden sollten; unter vertraulichen Informationen sind in jedem Fall solche zu verstehen, die nicht vertraulich sind. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit:

• Identität des Kunden und anderer Geschäftsbeziehungen oder potenzieller Kunden und Geschäftspartner; Namen, Adressen und Telefonnummern der einzelnen Ansprechpartner

• Inhaltliche Information, Informationen, ob detailliert oder nicht, über Dienstleistungen, laufende Verträge und Angebote.

• Nachrichtenübermittlung und Computerdaten

• Persönliche Daten

• Preisfestsetzung, Marketingstrategien, Produktstrategien sowie interne und externe Prozesse

• Technisches und kommerzielles Know-how

• Festgelegte Budgets, erstellte Budgets und andere nicht-öffentliche Finanzinformationen

• Managementpolitik und andere Geschäftsstrategien

Waren: die Waren, die dem Kunden von oder im Namen von CTOUCH Europe im Rahmen eines Vertrags geliefert werden.

3. Angebote und Zustandekommen von Verträgen


3.1 Alle von CTOUCH Europe unterbreiteten Angebote sind dreißig (30) Tage lang gültig und werden ohne jegliche Verpflichtung angeboten. CTOUCH Europe behält sich das Recht vor, ein Angebot, das innerhalb von sieben (7) Tagen nach der Annahme gemacht wird, zu widerrufen.

3.2 Wird von der Annahme des von CTOUCH Europe unterbreiteten Angebots abgewichen, so wird diese Annahme von CTOUCH Europe als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots betrachtet. Wenn sie es annehmen will, wird CTOUCH Europe ein neues Angebot machen, auf das die Artikel 3.1 und 3.2 wieder Anwendung finden.

3.3 Sofern CTOUCH Europe ihr Angebot nicht zurückzieht, kommt ein Vertrag durch schriftliche Annahme des Angebots von CTOUCH Europe durch den Kunden zustande. Der Vertrag kann auf elektronischem Wege geschlossen werden. Der elektronisch signierte Vertrag kommt zustande, nachdem CTOUCH Europe den Auftrag ausdrücklich per E-Mail bestätigt hat.

3.4 Der Kunde ist gebunden, wenn er CTOUCH Europe einen Auftrag erteilt hat oder ein Angebot von CTOUCH Europe angenommen hat. Abweichend von den Bestimmungen des Artikels 6:225 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches bindet auch ein Angebot in geringfügigen Punkten nicht die Annahme des Auftraggebers durch CTOUCH Europe, sondern es kommt ein Vertrag zu den Bedingungen des Angebots zustande.

3.5 CTOUCH Europe ist nicht an den Inhalt von Werbematerialien, Broschüren, Drucksachen oder anderen Ausdrucksformen gebunden, es sei denn, der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag hat ausdrücklich darauf hingewiesen.

3.6 Der Kunde ist verpflichtet, CTOUCH Europe jede Änderung der Informationen mitzuteilen, die er im Vertrag ausgefüllt hat.

4. Verpflichtungen CTOUCH Europe

4.1 Soweit im Vertrag oder anderweitig ausdrücklich schriftlich vereinbart, wird sich CTOUCH Europe bemühen, dass die von ihr gelieferten und verkauften Waren frei von Material-, Konstruktions- und Verarbeitungsfehlern sind.

4.2 CTOUCH Europe wird sich bemühen, dass die von ihr erbrachten Leistungen den vereinbarten und im Vertrag festgelegten Bedingungen entsprechen.

5. Beanstandungen


5.1 Beanstandungen wegen mangelhafter oder unvollständiger Lieferung von Waren und Leistungen sind unverzüglich nach Entdeckung des Mangels schriftlich an CTOUCH Europe zu richten. Beanstandungen wegen unzureichender oder unvollständiger Lieferung von Waren sind innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Leistungen und/oder Waren schriftlich an CTOUCH Europe zu richten.

6. Änderung der Dienstleistungen

6.1 Der Kunde hat jederzeit das Recht, von CTOUCH Europe eine angemessene Änderung des Umfangs der von CTOUCH Europe zu erbringenden vertragsgemäßen Leistungen zu verlangen.

6.2 CTOUCH Europe wird innerhalb einer angemessenen Frist nach einer solchen Änderungsanweisung schriftlich mitteilen, welche Auswirkungen die Änderung auf die Leistungen und Service Levels sowie die Kosten der Arbeiten hat. Der Kunde ist berechtigt, innerhalb von acht (8) Kalendertagen nach Erhalt der Spezifikation den Änderungsauftrag zu widerrufen oder zu modifizieren.

6.3 CTOUCH Europe ist berechtigt, die Leistungen nach billigem Ermessen zu ändern. CTOUCH Europe ist nicht für die daraus resultierenden Kosten für den Kunden verantwortlich. Eine für den Kunden nachteilige Änderung der anwendbaren Services muss mindestens einen Monat vor dem Inkrafttreten der Änderung schriftlich angekündigt werden. Wenn der Vertrag oder diese Bedingungen die Änderung der Dienste nicht vorsehen, hat der Kunde das Recht, den laufenden Vertrag innerhalb von acht Tagen nach Inkrafttreten der nachteiligen Änderung zu kündigen.

6.4 Eine Änderung, die nach vernünftigem Ermessen von CTOUCH Europe eine wesentliche Änderung auf Seiten des Kunden erfordert, wird dem Kunden so schnell wie möglich mitgeteilt. Der Kunde kann keine Schadensersatzansprüche geltend machen.

6.5 CTOUCH Europe ist berechtigt, das System und/oder die Dienste ohne Vorankündigung (vorübergehend) außer Betrieb zu setzen oder in dem Umfang einzuschränken, der für den erforderlichen angemessenen (dringenden) Service zur Verbesserung der Nutzung des Systems und/oder der Dienste und/oder zur Begrenzung von (weiterem) Schaden für den Kunden, den Nutzer und/oder CTOUCH Europe erforderlich ist, ohne dass dem Kunden oder dem Nutzer gegenüber CTOUCH Europe ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht. CTOUCH Europe wird den Kunden und/oder Nutzer hierüber nachträglich informieren.

6.6 Ist CTOUCH Europe nach Vertragsschluss nicht in der Lage, das von ihr angebotene Produkt und/oder die Dienstleistung zu liefern, etwa weil das betreffende Produkt nicht mehr verfügbar ist, ist CTOUCH Europe stattdessen berechtigt, eine zumutbare, gleichwertige Alternative zu liefern, ohne dass es einer Änderung des restlichen Auftrags bedarf. Wenn diese Alternative einen anderen Preis hat, ist der Kunde an diesen Preis gebunden.

7. Verpflichtungen des Kunden

7.1 Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der im Angebot oder dem daraus resultierenden Vertrag angegebenen Frist(en) alle notwendigen und angemessenen Mitwirkungshandlungen zu erbringen, die für die Lieferung der Waren und Dienstleistungen erforderlich sind.

7.2 Die von CTOUCH Europe im Rahmen des Vertrages zur Verfügung gestellten oder gelieferten Dienstleistungen, Waren und Nutzungen dürfen nur für rechtmäßige und legitime Zwecke verwendet werden. Darüber hinaus dürfen sie nur in einer Weise genutzt werden, welche die Rechte Dritter nicht verletzt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Rechte des geistigen Eigentums.

7.3 Der Auftraggeber garantiert, dass Dritte, die sich in seinem Einflussbereich befinden, die Verpflichtungen aus dem Vertrag und diesen Bedingungen stets streng und getreu einhalten werden. Soweit die Verpflichtungen dieser Dritten auch die Verpflichtungen des Auftraggebers selbst sind.

7.4 Der Auftraggeber ist stets für jede Nutzung, auch für die unbefugte Nutzung, der Waren und Dienstleistungen verantwortlich.

7.5 Der Kunde wird CTOUCH Europe so schnell wie möglich schriftlich über alle Änderungen relevanter Informationen über den Kunden informieren.

7.6 Der Kunde hat die (technischen) Regeln, Bedingungen und Verfahren einzuhalten, die von oder im Namen von CTOUCH Europe zur Verfügung gestellt werden oder die im Vertrag oder in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert sind.

7.7 Der Kunde hat es zu unterlassen, CTOUCH Europe und andere Nutzer der Dienste von CTOUCH Europe zu stören und/oder den Dienstbetrieb von CTOUCH Europe zu schädigen. Der Kunde darf keine Verfahren oder Programme verwenden, von denen er weiß oder vermuten könnte, dass sie CTOUCH Europe oder die Nutzer der Dienste von CTOUCH Europe stören oder schädigen können.

7.8 Dem Kunden und/oder Nutzer ist es nicht gestattet, die Waren und Dienstleistungen für (das Versenden oder Posten) rechtswidriger Inhalte oder sonstiger rechtswidriger Nachrichten, Codes oder Inhalte oder für Handlungen und/oder Verhaltensweisen zu nutzen, die den geltenden Gesetzen, der Selbstregulierung, den allgemein anerkannten Normen des Vertrages oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen.

7.9 Der Kunde und/oder Nutzer ist nicht berechtigt, das Handbuch oder sonstige Rechte aus dem Vertrag an Dritte zu übertragen oder Dritten zur Nutzung zu überlassen, es sei denn, CTOUCH Europe hat Dritten eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung zur Nutzung des Handbuchs erteilt.

7.10 Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Anweisungen von CTOUCH Europe bezüglich der Nutzung der Waren und Dienstleistungen zu befolgen. Es ist dem Kunden ausdrücklich untersagt, die Waren und Dienstleistungen sowie die von CTOUCH Europe herausgegebene Software Dritten zugänglich zu machen. Der Kunde haftet für jede (un)autorisierte Nutzung der Waren und Dienstleistungen durch Dritte.

8. Fristen

8.1 Vereinbarte Fristen für Lieferungen und Leistungen von CTOUCH Europe beginnen erst, nachdem der Kunde CTOUCH Europe alle für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Informationen und Waren zur Verfügung gestellt hat.

8.2 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, handelt es sich bei diesen Terminen um vereinbarte Zieltermine.

8.3 CTOUCH Europe gerät niemals durch den bloßen Ablauf der vereinbarten Fristen in Verzug. Es ist immer eine schriftliche Inverzugsetzung erforderlich. CTOUCH Europe wird eine angemessene Frist eingeräumt, die noch zu erfüllen ist und mindestens 14 Tage beträgt.

8.4 Wenn CTOUCH Europe voraussieht, dass sie nicht in der Lage sein wird, die Verpflichtung aus dem Vertrag innerhalb der vorgeschriebenen Frist zu erfüllen, wird sie den Kunden unverzüglich schriftlich über die Verzögerung bei der Ausführung des Vertrages informieren, wobei sie die Ursache der Verzögerung sowie die von CTOUCH Europe vorgeschlagenen Maßnahmen zur Vermeidung oder Beseitigung der (drohenden) Verzögerung angeben wird.

9. Preise


9.1 Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich die von CTOUCH Europe angebotenen und/oder von den Parteien vereinbarten Preise zuzüglich Umsatzsteuer, ab Werk (Artikel 11.1).

9.2 CTOUCH Europe ist berechtigt, seine Preise zu ändern, wenn die Marktbedingungen und externe Faktoren dazu führen, dass die vereinbarten Preise nicht aufrechterhalten werden können. Eine für den Kunden nachteilige Änderung der geltenden Tarife muss mindestens einen Monat vor dem Inkrafttreten der Änderung schriftlich angekündigt werden.

10. Zahlung


10.1 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die vereinbarte Vergütung vom Kunden innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist zu zahlen, spätestens jedoch 30 Tage nach Rechnungsdatum. Der Kunde ist niemals berechtigt, die angeblichen Verbindlichkeiten von CTOUCH Europe mit den Rechnungen von CTOUCH Europe zu verrechnen. Erforderlichenfalls muss der Kunde auf seine diesbezüglichen Rechte verzichten. Jede Streitigkeit zwischen dem Kunden und CTOUCH Europe führt niemals zu einer Ermächtigung, die dem Kunden obliegenden (Zahlungs-)Verpflichtungen zu annullieren.

10.2 Die Rechnungsstellung und Zahlung erfolgt in Euro.

10.3 CTOUCH Europe wird dem Kunden Einzelrechnungen zusenden, in denen die Posten, auf die sich die Rechnung bezieht, angegeben sind.

10.4 Kann CTOUCH Europe die Waren und Dienstleistungen aufgrund von nicht zurechenbaren Bedingungen (einschließlich der in Artikel 18 genannten Bedingungen) nicht vertragsgemäß liefern, bleiben die Zahlungsverpflichtungen des Kunden bestehen.

10.5 Wenn der Kunde die Rechnung nach Ablauf der in Artikel 10.2 genannten Frist nicht beglichen hat, befindet er sich in Verzug und schuldet eine jährliche Zinsbelastung in Höhe des zusammengesetzten gesetzlichen Handelszinses sowie die tatsächlich anfallenden außergerichtlichen Kosten, mindestens gemäß dem Bericht Voorwerk II der niederländischen Vereinigung für das Gerichtswesen.

11. Lieferung und Eigentumsvorbehalt

11.1 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, liefert CTOUCH Europe die Ware an den Kunden in den Räumlichkeiten von CTOUCH Europe (Lager, Halle, Fabrik). Der Kunde ist für alle Kosten und Risiken verantwortlich, die mit der Verpackung, der Verladung und dem Transport von den Räumlichkeiten von CTOUCH Europe zum gewünschten Bestimmungsort verbunden sind. Der Kunde ist daher auch verantwortlich und haftbar für die Verladung und die Zollabfertigung sowie die Versicherung der Waren.

11.2 Die von CTOUCH Europe gelieferten Produkte gehen erst dann in das Eigentum von CTOUCH Europe über, wenn der Käufer alle Zahlungen, einschließlich etwaiger Zinsen und Inkassokosten, vollständig erfüllt hat.

11.2 Enthält die gelieferte Ware (auch) ein Recht zur Nutzung von Rechten des geistigen Eigentums, wie z.B. bei Software, so wird der Kunde nach Bezahlung des physischen Datenträgers (USB-Stick, CD-ROMs, etc.) Eigentümer und erhält eine Lizenz für die Dauer des Vertrages und zu den im Vertrag enthaltenen Bedingungen.

12. Geistiges Eigentum

12.1 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, verbleibt das geistige Eigentum an der Software, der Dokumentation und/oder den von CTOUCH Europe zur Verfügung gestellten Materialien bei CTOUCH Europe oder ihren Lieferanten.

12.2 Soweit anwendbar, erhält der Kunde nur ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software, der Dokumentation und/oder der Materialien. Die Lizenz kann im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistungen verwendet werden.

12.3 Die Lizenz wird für die Dauer des Vertrages (einschließlich etwaiger Verlängerungen) erteilt. Die Gebühr für das Recht zur Nutzung der Software, der Dokumentation und/oder der Materialien gilt als in dem Preis enthalten, den der Kunde an CTOUCH Europe zahlt und der gemäß dem Vertrag zu entrichten ist.

13. Geheimhaltung

13.1 Ungeachtet der dem Kunden gemäß dem Vertrag und den Bedingungen eingeräumten Pflichten werden beide Parteien alle vertraulichen Informationen vertraulich behandeln, unabhängig davon, ob sie schriftlich oder mündlich mitgeteilt wurden.

13.2 Außer mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei wird jede Partei die ihr zur Verfügung stehenden Informationen und Datenträger, nicht was über den Rahmen des Vertrages und/oder der Bedingungen hinaus erlaubt ist, Dritten und ihren Mitarbeitern nicht zur Verfügung stellen und der Umfang gemäß dem Vertrag und/oder den Bedingungen ist nur ihnen erlaubt, soweit dies erlaubt und erforderlich ist, um die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen.

13.3 Die Parteien verpflichten ihre Mitarbeiter und etwaige Dritte zur Einhaltung dieser Vertraulichkeitsbestimmungen.

13.4 Keine der Parteien wird ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei in Veröffentlichungen oder in der Werbung auf die Einzelheiten des Vertrages und/oder der Bedingungen hinweisen.

14. Übertragung von Rechten und Pflichten; Unterauftragsvergabe

14.1 Parteien sind nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag und / oder Bedingungen ohne die schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte, mit Ausnahme des Rechts auf Zahlung. Die Parteien können dieses Recht auf Zahlung und Einwände zu veräußern und wird daher, wenn nötig, geben sich gegenseitig die Zustimmung im Voraus.

14.2 CTOUCH Europe ist jedoch berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag und/oder den Geschäftsbedingungen, über die sie die Kontrolle ausübt oder mit denen sie ein Joint Venture eingeht, auf einen Dritten zu übertragen, wenn und soweit dies die Interessen des Auftraggebers nicht in angemessener Weise beeinträchtigt und sie den Auftraggeber schriftlich benachrichtigt.

14.3 CTOUCH Europe ist verantwortlich für die Durchführung eines Vertrages und/oder der Bedingungen für die Nutzung der Dienste von Subunternehmern und anderen Dritten.

14.4 CTOUCH Europe geht bei der Auswahl ihrer Lieferanten mit der größtmöglichen Sorgfalt vor.

15. Haftung

15.1 Wenn eine der Parteien eine ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag und/oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erfüllt, gerät die andere Partei in Verzug, es sei denn, die Erfüllung dieser Verpflichtung ist dauerhaft unmöglich; in diesem Fall ist die säumige Partei sofort in Verzug. Die Inverzugsetzung hat schriftlich zu erfolgen, wobei der säumigen Partei eine angemessene Frist zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen einzuräumen ist.

15.2 Haftet CTOUCH Europe, so ist die Schadensersatzpflicht (einschließlich etwaiger Rückabwicklungspflichten) von CTOUCH Europe auf maximal € 1000,- begrenzt:

• Schäden an Hardware, Software, Datenträgern, Dateien und Konfigurationsdaten von Datenkommunikationseinrichtungen im Bereich von CTOUCH Europe, d.h.:

- Sachschäden und Funktionsstörungen;
- Sachschäden an (anderem) Eigentum der Gegenpartei oder Dritter

• Kosten für notwendige Änderungen und/oder Änderungen im Bereich von CTOUCH Europe an Hardware, Software, Spezifikationen, Materialien oder Dokumentation, die für direkte Schäden oder Reparaturen verursacht werden.

• Die angemessenen Kosten, die dem Kunden zur Verhinderung oder Minderung von direkten Schäden entstehen, die als Folge des Ereignisses, für das CTOUCH Europe haftet, erwartet werden können.

• Die angemessenen Kosten zur Feststellung der Schadensursache, der Haftung, des Schadensersatzes und der Art und Weise der Wiederherstellung, für die CTOUCH Europe haftet.

• Die angemessenen Kosten für die Feststellung der Schadensursache, der Haftung, des direkten Schadens und der Art und Weise der Wiederherstellung.

• Soweit der Kunde eine Sicherungskopie der betreffenden Dateien erstellt hat und soweit der Versicherer von CTOUCH Europe den Schaden ersetzt.

15.3 Jede Haftung von CTOUCH Europe für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Unter Folgeschäden sind in diesem Fall auch zu verstehen:

• Entgangener Gewinn

• Kosten, die zur Vermeidung, Begrenzung oder Feststellung von Folgeschäden anfallen

• Andere Schäden als die in Artikel 16.3 genannten direkten Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Verlust oder die Beschädigung von Daten als Folge.

15.4 Notfälle und/oder Wartungsarbeiten, die der Verbesserung der Dienstleistungen dienen, müssen so weit wie möglich im Voraus angekündigt werden. CTOUCH Europe haftet nicht für Schäden, die sich aus dem Ausfall und/oder der Nichtverfügbarkeit aufgrund von vernünftigerweise erforderlichen Wartungsarbeiten oder im Zusammenhang mit den Dienstleistungen ergeben.

15.5 Der Kunde haftet für jede Nutzung der Dienste oder anderer von CTOUCH Europe erbrachter oder bereitgestellter Dienstleistungen durch den Kunden.

15.6 Schäden, auf die in diesem Artikel Bezug genommen wird, sind CTOUCH Europe so schnell wie möglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach ihrem Auftreten, schriftlich zu melden. Schäden, die CTOUCH Europe nicht innerhalb dieser Frist gemeldet werden, sind nicht ersatzfähig, es sei denn, der Kunde macht glaubhaft, dass er nicht in der Lage war, den Schaden früher zu melden.

15.7 Alle Ansprüche und Klagen gegen CTOUCH Europe verjähren, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, ein halbes Jahr nach dem Tag, an dem das betreffende Ereignis eingetreten oder die betreffende Verpflichtung von CTOUCH Europe fällig geworden ist.

16. Entschädigung

16.1 Der Kunde stellt CTOUCH Europe von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus welchem Grund auch immer im Zusammenhang mit der Nutzung der von CTOUCH Europe gelieferten Waren und Dienstleistungen oder anderen Dienstleistungen und/oder Waren entstehen (einschließlich der Haftung für die Verletzung von (geistigen Eigentums-)Rechten, der Verletzung des Datenschutzes und des grenzüberschreitenden Datenverkehrs), und erstattet CTOUCH Europe alle Kosten, Schäden und Bußgelder im Zusammenhang mit diesen Ansprüchen.

17. Höhere Gewalt


17.1 Wenn nach Vertragsabschluss Umstände bei CTOUCH Europe oder seinem Subunternehmer eintreten, die CTOUCH Europe zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannt waren, und die dazu führen, dass CTOUCH Europe seine Verpflichtungen gegenüber dem Kunden nicht (rechtzeitig) erfüllen kann, ist CTOUCH Europe nicht in Verzug und hat das Recht, seine Verpflichtungen auszusetzen. Der Kunde ist berechtigt, seine Verpflichtungen auszusetzen, bis CTOUCH Europe die Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.

17.2 Wird CTOUCH Europe die Erfüllung aufgrund der vorgenannten Umstände dauerhaft unmöglich, so kann sie verlangen, dass der Vertrag so geändert wird, dass die Erfüllung weiterhin möglich ist, es sei denn, dass die Umstände die Erfüllung nicht mehr verlangen können und die Kündigung gerechtfertigt ist. In letzterem Fall wird der Vertrag aufgelöst, ohne dass der Käufer ein Recht auf Schadenersatz geltend machen kann.

17. 3 Unter den vorgenannten Umständen ist auch jeder vom Willen von CTOUCH Europe unabhängige Umstand zu verstehen, der die Erfüllung des Vertrages vorübergehend oder dauerhaft verhindert, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Störungen der Internetverbindungen und andere Ausfälle oder Unterbrechungen von Telekommunikationsverbindungen oder anderen Telekommunikationseinrichtungen, Kabelbruch, langsame Verbindungen, Stromausfälle, Krieg(sgefahr), Terroranschläge, Unruhen, Streiks, (Natur-)Katastrophen, Unfälle, behördliche Maßnahmen, verzögerte/ausbleibende Versorgung von CTOUCH Europe (einschließlich Treibstoff, Energie und Wasser), Transportschwierigkeiten, Feuer und Ausfälle im Unternehmen von CTOUCH Europe und andere Umstände, die außerhalb der Kontrolle von CTOUCH Europe liegen und die für CTOUCH Europe vernünftigerweise nicht vorhersehbar sind oder waren.

17.4 Wenn eine der Parteien infolge höherer Gewalt länger als 30 Tage nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, kann die andere Partei den Vertrag per Einschreiben mit sofortiger Wirkung und ohne Auflösung kündigen, ohne dass ein Anspruch auf Schadenersatz besteht. Wenn die Nichterfüllung durch CTOUCH Europe die Kontinuität der Dienstleistungen nicht ernsthaft beeinträchtigt, wird die vorgenannte Frist um weitere 30 Arbeitstage verlängert.

18. Recht auf Aussetzung

18.1 CTOUCH Europe hat das Recht, die Nutzung der Nutzungsrechte auszusetzen, außer Betrieb zu setzen und/oder (vorübergehend) einzuschränken, wenn der Kunde und/oder Nutzer irgendeine Verpflichtung gegenüber CTOUCH Europe nicht erfüllt oder gegen den Vertrag und/oder diese AGB verstößt. CTOUCH Europe wird den Kunden vorher benachrichtigen, es sei denn, dies ist für CTOUCH Europe nicht zumutbar.

18.2 Für die Auswirkungen des vorstehenden Absatzes haftet CTOUCH Europe niemals gegenüber dem Kunden und/oder Dritten.

19. Persönliche Daten


19.1 Soweit der Kunde und CTOUCH für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß oder im Zusammenhang mit dem Vertrag verantwortlich sind, müssen sie jeweils die Vorschriften einhalten, soweit dies nach dem Recht jeder der Parteien erforderlich ist. Der Kunde garantiert CTOUCH, dass er alle für die rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlichen Befugnisse eingeholt hat, bevor die personenbezogenen Daten an CTOUCH weitergegeben werden.

19.2 Soweit CTOUCH personenbezogene Daten für den Kunden verarbeitet, hat CTOUCH dafür Sorge zu tragen, dass angemessene Schutzmaßnahmen zur Sicherung dieser personenbezogenen Daten getroffen werden. CTOUCH wird sich in angemessener Weise bemühen, den Kunden bei der Erfüllung seiner Pflichten als Datenverantwortlicher und bei der Beantwortung von Anträgen auf Einsichtnahme in die Akten des Kunden durch Personen, auf die sich die personenbezogenen Daten beziehen, zu unterstützen, wobei der Kunde CTOUCH eine angemessene Aufwandsentschädigung für die Zeit schuldet, die seine Mitarbeiter hierfür aufwenden.

19.3 Der Kunde ermächtigt CTOUCH, die von ihm zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten zu erheben, zu nutzen, zu speichern und zu übermitteln, um CTOUCH in die Lage zu versetzen, ihren gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen und die vertraglich festgelegten Zwecke zu erfüllen.

19.4 Im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs kann CTOUCH personenbezogene Daten in ihren Unternehmenssystemen an andere Unternehmen, Vertreter oder Unterauftragnehmer weltweit innerhalb derselben Gruppe oder an andere relevante Geschäftspartner übertragen, die gelegentlich Zugang zu personenbezogenen Daten haben können. Im Falle einer solchen Übermittlung stellt CTOUCH sicher, dass angemessene Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, um die im Rahmen oder in Verbindung mit diesem Vertrag übermittelten personenbezogenen Daten zu schützen.

19.5 CTOUCH haftet nicht für Ansprüche, die der Kunde oder die betroffene Person aufgrund einer Handlung oder Unterlassung von CTOUCH geltend macht, soweit diese Handlung oder Unterlassung darauf beruht, dass CTOUCH das Gesetz oder die Anweisungen des Kunden befolgt hat.

20. Dauer und Beendigung der Vereinbarung

20.1 Die Laufzeit des Vertrags beginnt am im Vertrag festgelegten Datum oder für ebenfalls dort angegebene Zeit. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ist der Vertrag für eine Dauer von einem Kalenderjahr gültig. Nach Ablauf der Frist wird der Vertrag um ein weiteres Kalenderjahr verlängert, es sei denn, der Vertrag wird mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt. Eine vorzeitige Kündigung führt nicht zur Rückerstattung bereits an CTOUCH Europe gezahlter Beträge und hat keine Auswirkungen auf die Zahlung des Kunden. Wird ein Vertrag für einen bestimmten Zeitraum oder für einen bestimmten Service in diesen Vertrag aufgenommen, kann er vom Kunden nicht gekündigt werden. Im Falle einer Verlängerung eines Vertrags für eine feste Laufzeit kommt dieser stillschweigend unter den gleichen Bedingungen wie im ursprünglichen Vertrag vereinbart zustande, mit Ausnahme der Möglichkeit der Preisanpassung durch CTOUCH Europe gemäß Artikel 9 dieser Bedingungen.

20.2 Ungeachtet anderer Bestimmungen sind die Parteien berechtigt, ohne Ankündigung oder gerichtliche Intervention durch schriftliche Mitteilung mit sofortiger Wirkung den Vertrag zu kündigen:

a. jede Partei, wenn und sobald:

• der anderen Partei (vorläufige) Zahlungsaufschub gewährt wird und die (vorläufige) Moratoriumsfrist ein Drittel der dann gültigen sechsmonatigen Laufzeit übersteigt.

• die andere Partei für insolvent erklärt wird

• das Geschäft der anderen Partei liquidiert oder eingestellt wird

• die andere Partei nicht (mehr) in der Lage ist oder nicht bereit ist, ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag und/oder den Verpflichtungen nachzukommen.

b. CTOUCH Europe, falls der Kunde:

• die (rechtzeitige) Zahlung oder eine andere Verpflichtung aus dem Vertrag nicht erfüllt oder nicht umgehend erfüllt; CTOUCH Europe ist dennoch berechtigt, die Beträge zu erhalten, die er erhalten hat oder erhalten würde, wenn der Vertrag ordnungsgemäß ausgeführt worden wäre

• gegen geistige (Eigentums-)Rechte Dritter oder geltende rechtliche Bestimmungen verstößt; die Dienste von CTOUCH Europe in unangemessener Weise nutzt.

20.3 Bei Beendigung des Vertrags wird der Kunde CTOUCH Europe alle Informationen zurückgeben, die sich im Besitz von CTOUCH Europe zum Vertrag befinden, mit Ausnahme des Vertrags selbst, und wird keine Kopien behalten. Darüber hinaus wird der Kunde die Dienste nicht mehr nutzen.

20.4 Wenn der Kunde im Verzug ist und die (rechtzeitige) Zahlung oder eine andere Verpflichtung aus dem Vertrag nicht erfüllt oder sich nicht strikt an CTOUCH Europe hält und aus diesem Grund der Vertrag gekündigt wird oder gekündigt wird, ist CTOUCH Europe unbeschadet seiner anderen Rechte aus dem Vertrag berechtigt:

• seine Beteiligung an der Überführung der Dienste an einen anderen Anbieter auszusetzen oder Bedingungen zu verbinden (einschließlich vollständiger Zahlung und/oder Besicherung)

• im Falle der Domainregistrierung: die Registrierung des Internet-Domainnamens des Kunden zu löschen.

20.5 Verpflichtungen, die aufgrund ihrer Natur auch nach Beendigung des Vertrags fortbestehen, bleiben auch nach Beendigung des Vertrags gültig.

21. Streitbeilegung

21.1 Der Vertrag und seine Verpflichtungen unterliegen ausschließlich niederländischem Recht.

21.2 In Bezug auf Streitigkeiten ist das Gericht in 's-Hertogenbosch zuständig, es sei denn, das Gesetz bestimmt zwingend einen anderen Richter.

22. Schlussbestimmungen

22.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags und/oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn die Parteien dies schriftlich vereinbart haben.

22.2 Mitteilungen an die Parteien gemäß den Vereinbarungen und/oder Bedingungen müssen schriftlich erfolgen.

22.3 Mündliche Aussagen, Versprechen oder Vereinbarungen haben keine rechtliche Wirkung, es sei denn, sie werden schriftlich bestätigt. Die Nichtigkeit oder Ungültigkeit einer der Bestimmungen des Vertrags und/oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, über neue Bestimmungen zu beraten, um die ungültigen oder nicht rechtskräftigen Bestimmungen zu ersetzen und dabei die Tendenzen der ungültigen oder nicht rechtskräftigen Bestimmungen größtmöglich zu berücksichtigen.

22.4 Im Falle von Fusionen, Umstrukturierungen und/oder Privatisierungen seitens des Kunden werden die Parteien die Auswirkungen auf den Vertrag beraten.

22.5 Während der Laufzeit des Vertrags dürfen die Parteien ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht die Mitarbeiter der anderen Partei einstellen oder anderweitig für sich arbeiten lassen.

22.6 Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder anfechtbar sind, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Im Falle der Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Parteien an Regeln mit ähnlicher Wirkung gebunden, die nicht der Nichtigkeit unterliegen.